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Über PTKIV


Die Psychotherapeutenkammer NRW führt auf Antrag für Ihre Mitglieder ein Fortbildungspunktekonto, in dem die Teilnahme des Psychotherapeuten an Fortbildungsveranstaltungen registriert wird.

Um den Erfassungsaufwand weitgehend zu minimieren wurde mit diesem Verteiler ein Weg geschaffen, Teilnahmeinformationen von Fortbildungsveranstaltungen elektronisch vom Veranstalter zur Psychotherapeutenkammer NRW weiterzuleiten.

Für die mit PTKIV gemeldete Veranstaltungen entfällt für den Psychotherapeuten das umständliche Einreichen von Papierbescheinigungen.