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Informationen für Fortbildungsteilnehmer


Ausgangslage
Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben die gesetzliche Verpflichtung, sich fortzubilden. Durch Teilnahme an akkreditierten Fortbildungsveranstaltungen erhalten Psychotherapeuten Fortbildungspunkte, welche in einem Fortbildungspunktekonto bei der zuständigen Psychotherapeutenkammer gesammelt werden können.

Um den Teilnehmern das umständliche Einsenden der Papierbescheinigungen zu ersparen und den Kammern die Erfassung zu erleichtern wurde der PTKIV entwickelt.
Das PTKIV - System ermöglicht die papierlose Meldung der Teilnahme an einer Fortbildung an das Punktekonto der Kammer.
Das Einsenden der Bescheinigungen entfällt und für die Kammer reduziert sich der Bearbeitungsaufwand.

Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen rund um PTKIV beantwortet:

Welches sind die Voraussetzungen für die Nutzung des PTKIV?
Jedes Mitglied der Psychotherapeutenkammer NRW hat einem Fortbildungsausweis im Kreditkartenformat und Barcode - Klebeetiketten erhalten.

Auf dem Fortbildungsausweis ist Ihre 15-stellige Einheitliche FortbildungsNummer(EFN) in Klartext und im Barcodeformat aufgedruckt. Mit diesem Ausweis können Sie an akkreditierten Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen teilnehmen und die erhaltenen Fortbildungspunkte automatisch in Ihr Fortbildungspunktekonto eintragen lassen.

Was muss ich tun, um meine Teilnahme an einer Veranstaltung erfassen zu lassen?
Sie müssen zu Beginn, im Verlauf oder am Ende der Veranstaltung einmalig Ihren Ausweis vom Veranstalter mit einem Barcodescanner einlesen lassen. Zusätzlich wird eines Ihrer Barcode-Klebeetiketten auf die Teilnehmerliste aufgeklebt. Damit ist die Erfassung für Sie abgeschlossen und Ihre Teilnahme erfasst.
Sollte der Veranstalter den Ausweis vor Ort nicht erfassen, so kleben Sie trotzdem ein Barcode-Klebeetikett auf die Teilnehmerliste. Der Veranstalter kann Ihren Barcode auch nach der Veranstaltung von der Teilnehmerliste erfassen.
Zur Sicherheit und zur Vorlage beim Finanzamt erhalten Sie vom Veranstalter eine Teilnahmebescheinigung in Papierform.

Wieso wird mir trotzdem eine Papierbescheinigung ausgestellt?
Im der EDV kann es immer wieder zu Datenverlusten kommen. Z.B. könnte der Erfassungs- Computer/Laptop zerstört oder gestohlen werden, bevor Ihre Teilnahme gemeldet wurde. In diesem Fall müssen Sie gegenüber Ihrer Kammer in der Lage sein, Ihre Teilnahme trotzdem nachzuweisen. Dies kann durch das Einsenden der Papierbescheinigung geschehen.
Im Normalfall werden Sie diese Bescheinigung jedoch nicht mehr zur Kammer einsenden müssen.

Kann ich den Ausweis und die Etiketten bei allen Veranstaltungen erfassen lassen?
Grundsätzlich ist die elektronische Erfassung des Barcodes nur bei akkrediterten/anerkannten Veranstaltungen möglich.
Die Teilnahme an dem elektronischen Verteilungssystem ist für die Veranstalter freiwillig. Sollte sich ein Veranstalter gegen die Teilnahme an der elektronischen Punkteerfassung entschieden haben, so ist die elektronische Erfassung für diese Veranstaltungen nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie Ihre Teilnahme gegenüber der Kammer durch Einsenden der Teilnahmebescheinigung nachweisen.
Zudem wird es eine Zeit dauern, bis die Veranstalter die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Erfassung geschaffen haben. Rechnen Sie daher in der Anfangsphase damit, dass nur wenige Veranstalter das System nutzen.

Soll ich auch auf meine schon gesammelten Teilnahmebescheinigungen ein Barcodeetikett aufkleben?
Nein, die Barcodeetiketten sind ausschliesslich für das Aufkleben auf die Teilnehmerlisten gedacht.

An wen werden meine Daten weitergeleitet?
Ihre Daten werden ausschliesslich an die Psychotherapeutenkammer NRW übermittelt und dort nur für die Pflege des Punktekontos verwendet.

Wie werden meine Daten geschützt?
Ihre Daten werden auf dem kompletten Weg vom Veranstalter zur Psychotherapeutenkammer NRW verschlüsselt übertragen. Zudem ist das PTKIV-System so konzipiert, dass es ohne die Angabe Ihres Namens oder Ihrer Adresse funktioniert. Von Ihren Daten wird lediglich Ihre EFN vom Veranstalter gespeichert und weitergeleitet. Diese Nummer kann von keinem Aussenstehenden mit Ihnen in Verbindung gebracht werden und wird erst in der Kammer für das Punktekonto wieder Ihren persönlichen Daten zugeschlüsselt.

Werden meine Fortbildungspunkte einer von Ärztekammern akkreditierten Veranstaltung auch automatisch weitergeleitet?
Nein, leider nicht. Sie können Ihre Teilnahme an diesen Veranstaltungen auch weiterhin über die Teilnahmebescheinigung in Papierform gegenüber Ihrer Kammer nachweisen.

Welche Kammern nutzen den PTKIV?
PTKIV wird ausschließlich von der Psychotherapeutenkammer NRW genutzt und betrieben.